Hygienisierung und Desinfektion

Bei natürlichen Wasservorkommen können mikrobiologische Beeinträchtigungen ebenso vorkommen, wie auf dem Transportweg durch Schäden im Rohrleitungsnetz und in Behältern. Trinkwasser muss gemäß den einschlägigen Verordnungen in hygienischer Hinsicht stets und dauerhaft von einwandfreier Beschaffenheit sein. Um dies gewährleisten zu können, werden im Rahmen der Wasserversorgung je nach Anforderungsfall die folgenden Desinfektionsmaßnahmen umgesetzt:


Chemische Desinfektion:
Bei der chemischen Desinfektion werden meist chlorhaltige Mittel dosiert (Chlordioxid, Natrium- und Calciumhypochloritlösungen oder Chlorgaslösungen). Die Chlorung kommt entweder als dauerhafte Zugabe für den Netzschutz oder temporär bei Schadensfällen zum Einsatz.
Beim Einsatz von Ozon wird ebenso eine hervorragende Desinfektion erreicht. In der Regel ist hier aber eine Filterstufe zum Abbau von Restozon und zur biologischen Mineralisierung erforderlich. Für den Netzschutz ist Ozon nicht geeignet.


Membrantechnik:
Mit Membranen (Porengröße kleiner als 0,2 µm) können Mikroorganismen zurückgehalten und aus dem Wasser entfernt werden. Sicherheitshalber werden Ultrafiltrationsanlagen in der Regel aber noch UV-Anlagen nachgeschaltet.


Thermische Desinfektion:
Die thermische Desinfektion kommt vorwiegend beim Abkochen  in den Haushalten oder in Warmwasserbereitungssystemen zur Legionellenprohylaxe zum Einsatz.


UV-Desinfektion:
Die Desinfektion von Wasser mit UV-Licht ist ein physikalischer Prozess. Unter günstigen Voraussetzungen inaktiviert die UV-C Strahlung die Mikroorganismen im Wasser so, dass sich diese nicht mehr vermehren können und absterben. Da es sich um ein physikalisches Verfahren handelt, entstehen bei einer UV-Behandlung keine chemischen bzw. gesundheitsgefährdenden Nebenprodukte. Zur Verbesserung der Wirkung kann zusätzlich Ultraschall genutzt werden.

UV-Behandlung zur Trinkwasseraufbereitung

Voraussetzung für eine UV-Behandlung ist trübstofffreies Wasser und eine geringe mikrobielle Belastung. Die UV-Behandlung wirkt nur während der Bestrahlungszeit, hat also keinen nachhaltigen Effekt im Netz. UV-Anlagen werden oft als letzte Stufe in einer Aufbereitungskette zur betriebsabschließenden Hygienisierung eingesetzt. Es dürfen nur geprüfte und zertifizierte Anlagen mit einer Mindestdosis von 400 J/m² eingesetzt werden. Werden mehrere Anlagen parallel betrieben, muss der Durchfluss gemessen und gegebenenfalls geregelt werden.