Ozon-Brom-Verfahren als Teil 5 in Normenreihe DIN 19643 aufgenommen.

Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser im öffentlichen Bereich wird in Deutschland durch die Normenreihe DIN 19643 geregelt. Seit April 2021 ist das Ozon-Brom-Verfahren als Teil 5 im Regelwerk beschrieben.

 

Die Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser im öffentlichen Bereich wird in Deutschland durch die Normenreihe DIN 19643 geregelt. Seit April 2021 ist das Ozon-Brom-Verfahren als Teil 5 im Regelwerk beschrieben. Initiator für den Normungsantrag war die Firma Hydro-Elektrik GmbH, die den Weg der chlorfreien Badewasseraufbereitung vor über 40 Jahren begründet und das Verfahren in der Praxis laufend weiterentwickelt hat. Das Ergebnis dieser Entwicklung sind die optimierten HYDROZON®-Kompaktfilteranlagen, welche in Deutschland produziert und erfolgreich in privaten sowie öffentlichen Bädern eingesetzt werden.

Mit einer Aufbereitungsleistung von 10 bis 75 m³/h wird mit den Baureihen P30 und H30 in kleinen Pools, Whirlpools und Wasserspielplätzen bis hin zu Therapie- und großen Schwimmbecken chlorfreies, frisches und hygienisch einwandfreies Wohlfühlwasser erzeugt. Bei höheren Aufbereitungsleistungen werden mehrere Anlagen parallel betrieben.

Erstmals wurde mit Brom eine alternative Möglichkeit zur Badewasserdesinfektion in das Regelwerk aufgenommen. Grundlage der Verfahrenskombination ist die Bildung von freiem Brom (hypobromige Säure) durch Ozonung von bromidhaltigem Wasser. Weitere Informationen siehe hier: